Zugang nur für 2G+

Ab 07.12.2021 gilt die CoronaVO Sport wie folgt:

 

In der Alarmstufe II ist für die Sportausübung in geschlossenen Räumen zusätzlich ein negativer Antigen- oder PCR-Testnachweis erforderlich (2G+)

 

Dabei sind Personen mit einer Boosterimpfung von der Testpflicht bei der 2G-Regelung ausgenommen

Zudem werden folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt: 


  • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind;


  • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen);

  • 12- bis 17-Jährige haben weiterhin ohne Nachweis Zutritt, allerdings nur in Zeiträumen, in denen an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilgenommen wird.


Somit gilt weiter:

 

Der Schütze (Mitglied!) lockt sich mit der Luca-App (an den Türen) ein, trägt sich dann mit „Name, 2G+ Status erfüllt“ im Schiessbuch ein und die Aufsicht überprüft das Ganze.

 

Gut Schuss und bleibt gesund!

 

 

Peter Schnirzer

OSM