2G Regel bei der Schützengesellschaft Esslingen

Liebe Mitglieder und Freunde der Schützengesellschaft,
 
seit dem 03.11.2021 gilt in Baden-Württemberg die sog. Warnstufe. Dies bedeutet für Sportvereine, dass Sport in geschlossenen Räumen (Raumschießanlagen, Bogen-Hallenbelegung) unter 3G-Bedingungen nur noch als geimpfte, als  genesene Person oder mit einem aktuellen PCR-Test möglich ist. Der PCR-Test ist jedoch mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden und wird daher in der Praxis kaum vorkommen; gleichwohl werden unsere Aufsichten mit der Kontrolle des PCR-Tests zusätzlich zur Kontrolle des Impfstatus belastet.
 
Vorstand und Ausschuss wollen daher den einfacheren und sicheren Weg gehen:
 
Wir legen daher für alle schießsportlichen Veranstaltungen der Schützengesellschaft Esslingen e.V. gegr. 1382 in unseren Raumschießständen und für die Bogen-Hallenbelegung (Herderschule) fest, dass dort ab sofort und bis auf weiteres die 2G-Regel, d.h. nur Geimpfte oder Genesene, gilt. Ausnahme: Jugendliche bis 18 Jahren mit aktuellem Testnachweis/Schülerausweis.

Wir bitten um Ihr Verständnis.
 
Peter Schnirzer
Oberschützenmeister