Wiederaufnahme des Schiessbetriebs (teilweise)

Liebe Mitglieder und Freunde der Schützengesellschaft Esslingen,
 
wir freuen uns, dass ab19.05.2020 derTrainingsbetrieb unserer Mitglieder im Schiesshaus der Schützengesellschaft Esslingen e.V. gegr. 1382 mit großen Einschränkungen wieder möglich sein wird.

Durch die Vorschriften des Infektionsschutzes ist ein Schiessbetrieb jedoch nur unter den folgenden Auflagen möglich:
  • Die Bogenabteilung erarbeitet für ihre speziellen Gegebenheiten ein eigenes Konzept.
  • Bitte nur allein zum Training kommen. Gäste und Zuschauer dürfen nicht mitgebracht werden! Ausgenommen sind davon nur Familienmitglieder.
  • Die eingeteilte Aufsicht desinfiziert vor Beginn und nach Ende des Schiessbetriebs Türklinken, Schiesstische und gegebenenfalls Monitore. Desinfektionsmittel stellt der Verein zur Verfügung.
  • Sportgeräte und alles erforderliche Zubehör (Optik, Scheiben, Nägel etc.) müssen selbst mitgebracht werden. Ein Verleih von Vereinswaffen oder sonstiger Ausrüstung sowie Verkauf von Munition findet nicht statt. Auch ein Verleih untereinander ist nicht möglich!
  • Um möglichst vielen Schützen die Möglichkeit zum Training zu geben, wird die Dauer des Trainings auf 30 min / Person und Schießtermin für die Pistolenschützen und 90 min / Person und Schießtermin für die Gewehrschützen beschränkt. Wenn kein Schütze auf einen freien Stand wartet, darf natürlich länger trainiert werden.
  • Sonstige soziale Kontakte auf dem Gelände des Schützenhauses müssen auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben. Bitte auch beim Begrüßen oder Verabschieden keinen Körperkontakt
  • Bitte achtet auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m.
  • Wichtig:  es sollte selbstverständlich sein, dass eine Teilnahme am Training nicht möglich ist, wenn man sich nicht wohl fühlt (erhöhte Temperatur, Atemwegsinfekt) oder wenn man innerhalb der letzten zwei Wochen Kontakt zu einer infizierten Person bestanden hatte.

Natürlich bringen diese neuen Regelungen viele Unannehmlichkeiten mit sich. Aber es ist zumindest ein Anfang auf dem Weg zurück zu einem normalen Vereinsbetrieb. In zwei Wochen werden wir überprüfen,wie sich das oben aufgeführte Konzept bewährt hat. Bis dahin ist absehbar, ob die Schießzeiten ausreichen und ob die Regelungen eingehalten werden. Vielleicht gibt es dann auch schon weitereLockerungen.


Bitte haltet Euch strikt an alle Vorgaben. Dies ist Interesse aller Schützen, denn ein Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Hoffentlich können wir bald zu einem normalen Vereinsleben zurückkehren.

Viele Grüße und bleibt gesund!
Vorstand und Ausschuss der Schützengesellschaft Esslingen e.V. gegr. 1382.